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28.12.2006, 13:32
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#11
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Gast
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Zitat:
Zitat von The Rock
mal nen ges. auszug.
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Und was wolltest Du uns damit sagen ???
Copy and paste ist ne feine Sache, nur sollte man auch inhaltlich dadurch entsprechend Neues dazu beitragen.
An der vorherigen Aussage von Jens, nämlich der freien Verwendbarkeit der Bundesflagge (nicht jedoch der Bundesdienstflagge), ändert das nix.
Das dauerhafte Befestigen von Anbauteilen (also auch Standartenhalter), die über die reinen Fahrzeugabmessungen in einem bestimmten Bereich hinausgehen, sind grundsätzlich eintragungspflichtig.
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28.12.2006, 13:48
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#12
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.12.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: Jaguar XJ Protection
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das es sich um eine straftat handelt wenn man sogar NUR die halterung an das fahrzeug bringt!
Vorbehalten für dienstfahrzeuge der behörde und diplomatischer dienst.
das ausgeben und umbauen einer dienstkarosse ist im sinne des BGB und STGB untersagt.
ist wie mit blaulicht oder martinshorn.
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28.12.2006, 14:09
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: M8 GC, ex750Li/F02, Porsche 992.2-GTS Cabrio 12/2024
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Zitat:
Zitat von The Rock
das ausgeben und umbauen einer dienstkarosse ist im sinne des BGB und STGB untersagt.
ist wie mit blaulicht oder martinshorn.
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Hallo,
alle 2385 Paragrafen des BGB habe ich zwar nicht im Kopf, aber ich würde mich wundern, wenn da was zu Standarten steht. Auch im Strafgesetzbuch steht daüber m.E. nichts. Amtsanmaßung halte ich für sehr weit her geholt, da reicht das Fahren mit einer Fahne am Auto bestimmt nicht aus. Von Verstößen gegen die StVZO rede ich hier nicht.
Bei mir kommt jedenfalls keine Standarte ans Auto.
Viele Grüße
Klaus
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28.12.2006, 14:29
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#14
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Gast
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Zitat:
Zitat von The Rock
das es sich um eine straftat handelt wenn man sogar NUR die halterung an das fahrzeug bringt!
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DAS erklärt, warum es kaum noch "echte" Antennen am Auto gibt, sondern nur noch Stummel- oder Scheibenantennen.
DIE könnte man ja auch wunderbar verwenden....
und überhaupt:
Zitat:
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das es sich um eine straftat handelt wenn man sogar NUR die halterung an das fahrzeug bringt!
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da hätte ich doch gerne mal die Quelle, wo Du das her hast.
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28.12.2006, 14:57
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#15
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Hey Pille,
ich hab so was dran in der Art
http://tridem.han-solo.net/auto/erich/avatar/s-mini.jpg
Ist Standard in Japan, wenn Du eine brauchst Rottaler2 hat noch eine auf Lager von mir, neu.
Ist aber in D verboten, wie ein TUEV Mann erklaerte, der meinte man koenne sich dran verletzen.
Ist in Japan allerdings nur eine Parkhilfe.
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28.12.2006, 15:28
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Also, was man braucht, findet sich im OWiG §124:
"§ 124 Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt
1.das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2.eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes
benutzt.
(2) Den in Absatz 1 genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden."
Demnach kannst Du eine normale Flagge eines Landes Deiner Wahl, Dein Familienwappen oder auch eine Nilpferdfahne solange straffrei am Auto mitführen, solange die Befestigung mit TÜV ist.
Dienstflaggen jeglicher Art, die vortäuschen, daß Du jemand seist, der Du nicht bist, gehen garnicht, wobei es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt (wie das Gesetz schon sagt) und Du wohl nochmal am Knast geradeso vorbei kommst ;-)
Bei Reichskriegsflaggen o.ä. sieht das dann wohl wieder anders aus.....
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28.12.2006, 15:37
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#17
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.12.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: Jaguar XJ Protection
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MIR SOLL ES EGAL SEIN ABER WAR NUR EINE INFO.
will auch nicht von mir auf anderte schließen aber ich habe aber die leider sehr konsequente haltung der polizei gesehen was das betrifft.
man muss dazu sagen das ich in berlin wohne und für eine botschaft arbeite und das mit meinem eigenen pkw. dieser hat aus diesen gründen BOTSCHAFT 2 halterungen.
Deutschland und die der nordischen botschaften in berlin.
wenn ich ( bin selbstständig) für Privatpersonen arbeite ,darf ich nicht mit standarte der brd fahren. standarten sind repensation von personen im öffendlichen behördlichen befugium.
daher vorsicht.
wenn ihr natürlich auf eurem dorf wie nürnberg oder weiss der hugo damit rum fahrt ok. ich kann nur sagen in berlin halten sie dich sofort an damit.
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28.12.2006, 16:40
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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OK,
dann fahren wir eben nicht mehr mit Standarte nach Berlin. Macht auch nix, dann braucht man sich auch nicht über die ortsansässigen Politiker zu ärgern. Gute Currywürste gibt's auch hier 
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28.12.2006, 16:41
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Leichlingen
Fahrzeug: BMW M5 F90, BMW 650iX F12
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Obwohl, so ein "arm aber sexy" Spruch am Kotflügel...wie waren nochmal die Teilenummern?
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28.12.2006, 16:56
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#20
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.12.2006
Ort: Berlin
Fahrzeug: Jaguar XJ Protection
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mmmhhh sagt einer der in die nächste stadt wie leverkusen ne stunde braucht!!!
mal ehrlich!!! bei euch gibt es doch mehr schafe wie einwohner!!
und ne curry ist bei euch(gegen jede tradition) ohne darm.
aber na ja!!
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