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Modell E65/E66 | 
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			17.06.2007, 14:35
			
			
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			#1
			
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			 Gast 
			
	
			
			
			
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		ist das echt so das dir der händler einen leihwagen geben muss obwohl das auto nicht von ihm ist? würde eigentlich nicht wirklich sinn machen... 
		
		
		
		
		
		
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			17.06.2007, 15:18
			
			
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			#2
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 02.03.2007 
				
Ort: Leopoldshöhe 
Fahrzeug: G11-750i (02.18)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  derbähr
					 
				 
				ist das echt so das dir der händler einen leihwagen geben muss obwohl das auto nicht von ihm ist? würde eigentlich nicht wirklich sinn machen... 
			
		 | 
	 
	 
 Doch... die Kosten bekommt er von BMW voll erstattet. Es würde keinen Sinn machen, wenn ich den Leihwagen nicht bekommen würde. Die interne Konzernstruktur (Händler, Niederlassung) ist mir als Kunde völligst schnurz. Ich guck auf auf die Mitte meines Lenkrades, vergleiche dort befindliches Symbol mit dem, das sich auf dem Werkstattsgebäude befindet und auf gehts. Wo BMW drauf steht, ist auch BMW drin. Ich erwarte also bei BMW genau das, was mir beim Erwerb des Fahrzeuges zugesichert wurde.  
Interne Konzernstrukturen, Zuständigkeits- und Preisstreitereien müssen nicht auf dem Rücken des Kunden ausgetragen werden.  
		
		
		
		
		
		
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			17.06.2007, 15:59
			
			
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			#3
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 18.04.2007 
				
Ort: Rostock 
Fahrzeug: F01 730d LCI
				
				
				
				
				      
			 
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		Mein Verkäufer hat mir einen Gutschein über 150,00 Euro angeboten,das heisst wenn ich jetzt einen 7er kaufen bzw. laesen würde,könnte ich ,egal ob 24,36 oder 48 Monate mir diese auf die jeweilige Laufzeit mtl. gegenrechnen lassen,da werde ich erst mal abwarten bis nächstes Jahr ,wie die Konditionen dann sind.(beim Neuen) 
		
		
		
		
		
		
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			17.06.2007, 19:05
			
			
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			#4
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 03.05.2002 
				
Ort: Edling 
Fahrzeug: G11 750i XDrive (06.16), Fiat Ducato 244 2.0 JTD (05.06)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
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				Doch... die Kosten bekommt er von BMW voll erstattet.
			
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 Wo hast Du das her?
 
In den BMW Vorgaben, die ich kenne, steht Sinngemäß das der Händler 
pro x verkauften 7er einen adäquaten Leih-/Ersatzwagen vorhalten sollte.  
Das ist aber kein muss, und bezahlt bekommt er den auch nicht. Sonst wären die 
Leih-/Ersatzfahrzeug Gutscheine die mal von der BMW Leasing bekommt ja 
auch überflüssig.
 
Gruß  
  Martin  
		
		
		
		
		
		
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			17.06.2007, 20:26
			
			
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			#5
			
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	| 
			
			 Kombinator auf Zeit 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 09.07.2005 
				
Ort: Leipzig 
Fahrzeug: F25 xDrive 30d 09/12, E39 530dA 09/03
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  derbähr
					 
				 
				ist das echt so das dir der händler einen leihwagen geben muss obwohl das auto nicht von ihm ist? würde eigentlich nicht wirklich sinn machen... 
			
		 | 
	 
	 
 Wenns nen BMW-Vertragshändler ist und es auf Garantie geht, ja.  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				 
Man kauft mit Geld das man nicht hat, 
Sachen die man nicht braucht, 
um damit Leute zu beeindrucken die man nicht mag. 
			 
		
		
		
		
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			18.06.2007, 07:17
			
			
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			#6
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 02.03.2007 
				
Ort: Leopoldshöhe 
Fahrzeug: G11-750i (02.18)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Adi
					 
				 
				Wenns nen BMW-Vertragshändler ist und es auf Garantie geht, ja. 
			
		 | 
	 
	 
 Genauso ist es. Leihwagen ist beim Vertragshändler/Niederlassung Pflicht. Nach Möglichkeit auch dieselbe Klasse.  
		
		
		
		
		
		
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