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12.10.2007, 12:44
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#1
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Liebe Leute...
Also: Aus dem Umstand, dass es sich um eine Kraftfahrstraße (Zeichen 331) handelt, folgt nicht automatisch, dass es kein Tempolimit gibt.
"Freie Fahrt" gilt nach § 3 StVO einschränkungslos nur für Autobahnen (Zeichen 330), ansonsten müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen vorliegen, die in § 3 Abs. 3 c) StVO aufgelistet sind:
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Da die über acht Meter breite Nordschleife eine Einbahnstraße ist, handelt es sich also um eine Straße mit mehreren Fahrspuren für eine Richtung - auf die Trennung eines anderen Fahrstreifens kommt es mangels Gegenverkehr nicht an
Das sieht übrigens die Nürburgring GmbH genauso und hat (Zitat aus einem anderen Forum) zu dem Thema folgendes auf Anfrage geschrieben:
Zitat:
Sehr geehrter Herr ######,
die Nordschleife ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie gilt als "mehrspurige Kraftfahrstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung". Dies gilt natürlich nicht für Bereiche mit angeordneter Geschwindigkeitsbegrenzung wie z.B. Ein- und Ausfahrten, Baustellen, Unfallstellen etc.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nürburgring GmbH
i.A. Manfred Strack
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Ich hoffe, ich konnte etwas behilflich sein
Gruß,
Stephan
__________________
Grüße
Stephan
________________________________________________
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser. 
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12.10.2007, 22:11
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#2
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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Zitat:
Zitat von SysTin
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
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Zitat:
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Im Gegensatz zu manchen Anderen haben juristische Einwürfe meinerseits immerhin den Unterbau einer entsprechenden Ausbildung...
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scheint mir nicht so....stümperkind 
sinn und zweck könnte mal gewesen sein, daß der richtungsverkehr immer schön in seinem "tanzbereich" verweilt.
die mutter aller fahrstreifen ist wie bereits erwähnt, unmarkiert.
genug seitenabstand beim überholen ist hier, so sagt MEINE glaskugel zumindest, als ausreichend anzusehen.
mit anderen worten männer: scheiss auf die kraftfahrstrasse, die hat damit nämlich rein gar nix zu tun
und markierte fahrstreifen (mind. 4 übrigens) gibbet dort auch nicht,
also a. g. O. = 100km/h
und diverse urteile sollte der ein odere andere jurist mal wieder wegstecken (vielleicht kann man die A4-blätter als leitlinien aufkleben...).
und kommentare, welch ein schauder
nichts für ungut
wir lachen gemeisam, gell?
__________________
Gruß
Tom
Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
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13.10.2007, 00:17
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#3
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von McDeath
scheint mir nicht so....stümperkind 
sinn und zweck könnte mal gewesen sein, daß der richtungsverkehr immer schön in seinem "tanzbereich" verweilt.
die mutter aller fahrstreifen ist wie bereits erwähnt, unmarkiert.
genug seitenabstand beim überholen ist hier, so sagt MEINE glaskugel zumindest, als ausreichend anzusehen.
mit anderen worten männer: scheiss auf die kraftfahrstrasse, die hat damit nämlich rein gar nix zu tun
und markierte fahrstreifen (mind. 4 übrigens) gibbet dort auch nicht,
also a. g. O. = 100km/h
und diverse urteile sollte der ein odere andere jurist mal wieder wegstecken (vielleicht kann man die A4-blätter als leitlinien aufkleben...).
und kommentare, welch ein schauder
nichts für ungut
wir lachen gemeisam, gell?
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Nö, nix für ungut, McDingens
Du hast leider keine Ahnung - in Folge dessen tät' ich's an Deiner Stelle mit Herrn Nuhr halten, gell.
Bussi an den Tod 
(kann ja nicht schaden) 
Stephan
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13.10.2007, 16:03
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#4
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Kugelsichere Seele
Registriert seit: 06.11.2004
Ort: Lahnstein
Fahrzeug: ---
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Zitat:
Zitat von SysTin
Nö, nix für ungut, McDingens
Du hast leider keine Ahnung - in Folge dessen tät' ich's an Deiner Stelle mit Herrn Nuhr halten, gell.
Bussi an den Tod 
(kann ja nicht schaden) 
Stephan
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bäh, der war ja feucht
hallo mein gutster, ich sprach in keinster weise von diesem ringensbummens!
habe lediglich mal richtigen senf zum thema "offenes" fahren unter welchen bedingungen gereicht, mahlzeit...
hier wurde ja auch schon falsche ableitungen zum thema
KFS + baulicher trennung = mopsgeschwindigkeit geschrieben .... *schauder*
von mir aus fahrt da so langsam wie ihr wollt, ich bin eh schneller
überdenke er seine aussage also... 
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