Zitat:
Zitat von Don Pedro
Stephan,
solange der Ring öffentlicher Verkehrsraum ist und die StVO gilt, halte ich mich an selbige. Die Aussagen der GmbH wären vor dem Richter dann zweitrangig.
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Meine Güte... also sorry, aber wie kann man nur so stur sein?
Ja eben: Wenn Du Dich an die StVO hältst, gilt - falls nicht anders beschildert - auf dem Nürburgring bei einer "Touristenfahrt" Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Außerdem gilt natürlich noch § 3 Abs. 1 StVO.
Das nicht, weil es eine Kraftfahrstraße ist, sondern weil diese Strecke mehrere (ausreichend breite) Fahrstreifen in einer Richtung hat
Im Gegensatz zu manchen Anderen haben juristische Einwürfe meinerseits immerhin den Unterbau einer entsprechenden Ausbildung... *hüstel* - das heißt zwar nicht, dass ich da immer Recht haben muss (zwei Juristen - drei Meinungen

), aber die StVO ist nun rechtlich auch kein "Hexenwerk".
Zitat:
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Laut einem OLG-Karlsruhe-Urteil hat die Kfz-Versicherung im Schadensfall einzutreten, wenn nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gefahren wurde. (Da sollte man dann die richtigen Worte finden.)
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Das Fahren von Rennen ist bei Touristenfahrten genauso verboten, wie ansonsten im öffentlichen Straßenverkehr. Wenn ich auf der langen Geraden der Nordschleife 250 km/h fahre, ist das aber nicht anders zu behandeln, als täte ich das auf einer freien Strecke der A3.
Dennoch würde ich vor einer solchen Runde in meine Versicherungsbedingungen gucken (AKB), ob evtl. mein Versicherer dazu etwas zu sagen hat. Oder ihn fragen.
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Ich wünsche allen unfallfreie Runden auf der schönen Nordschleife.
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Zumindest darin sind wir uns einig
Gruß,
Stephan