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13.10.2007, 00:05
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#1
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
@Stephan
Ich bin nicht stur, sondern betrachte es verkehrsrechtlich. Du bringst dagegen einiges durcheinander und interpretierst es falsch.
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Okay  , also nochmal zum Mitschreiben:
Du schreibst einfach Stuss!
Es gibt auf der Nordschleife keine Geschwindigkeitsbeschränkung!
Es sei denn es stehen da Schilder. Und ansonsten darf man natürlich auch nicht schneller fahren , als es die Lage erlaubt.
War das nun klar genug?
Bist Du etwa Fahrlehrer?  Hoffentlich nicht!
Sonst lehrst Du den Typen vermutlich auch das Mittelspurschleichen?!
(Habe ich bei Fahrschulen schon gesehen!!!)
Jessesmariaundjosef  !
Grüßle,
Stephan
__________________
Grüße
Stephan
________________________________________________
Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser. 
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13.10.2007, 00:16
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#2
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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@Don Pedro
Hier Dein Ansprechpartner:
http://www.mwvlw.rlp.de/internet/nav...14462b74cf.htm
Die sollten in der Lage sein, Dich in Bezug auf den Nürburgring aufzuklären. Ich hoffe, das Verkehrsministerium Rheinland-Pfalz ist Dir kompetent genug.
Alternativ gäbe es noch das Bundesverkehrsministerium, aber ob das in deren Zuständigkeitsbereich fällt, entzieht sich meiner Kenntnis.
http://www.bmvbs.de/
Gruß, Claus
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13.10.2007, 00:21
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#3
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von SysTin
Es gibt auf der Nordschleife keine Geschwindigkeitsbeschränkung!
Grüßle,
Stephan
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Joo....
Zumindestens wird es genauso gehandhabt.
Wir hatten diese Diskussionen schon mal in zwei Porsche-Foren.
Mit ähnlich vielen "beleckten" Leuten, mit ebensovielen Zitaten etc.pp.
Was übrig bleibt ist der Paragraph 1, der berühmte......!!!
( Wird gerne mal vergessen...  )
Ansonsten : Die Strecke hat nur eine Fahrtrichtung und die entsprechende Beschaffenheit um dort Vollgasfahrten durchführen zu können.
Was die eigentliche Thread-Frage betrifft:
DAS sollte man tunlichst vorher und individuell mit der eigenen Versicherungsgesellschaft klären und sich schriftlich geben lassen.
Nur DAMIT hat man die Gewähr versichert zu sein.
Was einen allerdings nicht schützt, wenn man unverschuldet in einen
Unfall gerät. Dort kann es dann wieder Probs mit der Versicherungsgesellschaft
des Unfallverursachers geben. Zumindestens werden die irgendetwas versuchen.
Obwohl klar ist, daß sie damit nicht durchkommen, weil :
wir damit wieder am Anfang der Debatte wären.
Gruß
Knuffel
Geändert von knuffel (13.10.2007 um 00:29 Uhr).
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13.10.2007, 08:58
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Zitat:
Zitat von knuffel
Was einen allerdings nicht schützt, wenn man unverschuldet in einen
Unfall gerät. Dort kann es dann wieder Probs mit der Versicherungsgesellschaft
des Unfallverursachers geben. Zumindestens werden die irgendetwas versuchen.
Obwohl klar ist, daß sie damit nicht durchkommen, weil :
wir damit wieder am Anfang der Debatte wären.
Gruß
Knuffel
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Das ist kein Problem. Als Geschädigter bekommst Du deinen Schaden ersetzt. Ob die dann ihren VN in Regress nehmen ,steht auf einem anderen Blatt
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13.10.2007, 13:18
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#5
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von AlexH
Das ist kein Problem. Als Geschädigter bekommst Du deinen Schaden ersetzt.
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Tja, die Frage ist nur : In voller Höhe ?
Gruß
Knuffel
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13.10.2007, 14:12
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#6
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Jou...
huhu
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei.
Mal angenommen, man hätte einen fremdverschuldeten Unfall auf dem Nürburgring. Man fährt also da so schön mit 60 km/h über die Touristenstraße und guckt sich mit der Familie die nette Eifel-Landschaft an, als sich plötzlich von hinten ein wildgewordener Oppel Kadett mit breiten Schlappen und 20er Endrohren sowie tätowierten Oberarmen (er) und Arschgeweih (sie) in einer Kurve mit 130 Sachen in Deinen Heckkotflügel bohrt und den schönen 7er dabei unsanft in die fahrbahnangrenzende Botanik schiebt, dabei den Blitz als hässlichen Abruck in Deinem Blech hinterlassend (woraufhin der Oppel sich allerdings aus Scham seinerseits sofort in erbsengroße Partikel zerlegt und später von der Straßenwacht aufgefegt werden muss)...
In diesem Fall wäre die Sache für den 7er wohl kaum ein Problem, obwohl die Haftpflichtversicherung des Oppel natürlich angesichts des Unfallortes immer fragen wird, warum man sich für die Sonntagsausfahrt denn ausgerechnet eine Rennstrecke aussucht. Gleichwohl würde das im Beispielsfall allerdings zu nichts führen, die Versicherung muss zahlen und wird das auch, wenn sich das alles so beweisen (!) lässt. Also immer schön auf Zeugen achten...
Spielt sich der Unfall allerdings bei 186 km/h ab und Zeugen sagen später aus, dass man die späteren Unfallbeteiligten schon mehrmals sich gegenseitig in Kurven hat waghalsig überholen sehen... dann wäre es nicht gerade unwahrscheinlich, dass die Versicherung eine Chance wittert, Mitverschulden zu konstruieren... dasjamaklaa
Achja: Sollten bei einem Unfall beide dummerweise bei der gleichen Versicherung sein, gibt's sowieso erstmal Mitschuld. Das ist auch klar
Also... ich will damit sagen: Wer sich in die Bar begibt, kippt darin um...  .
Natürlich hat man auf einer Rennstrecke - auch wenn sie "Touristenstraße" ist - zweifellos immer den Argwohn der Versicherung im Nacken, dass man da nicht bloß Gänseblümchen angucken wollte... es gibt also natürlich ein höheres Risiko, bei einem Unfall diskutieren zu müssen, als anderswo.
Gruß,
Stephan
Geändert von SysTin (13.10.2007 um 17:54 Uhr).
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13.10.2007, 14:44
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#7
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Gast
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Also ich habe mir diverse Videos von der Nordschleife angeguckt mit teilweise waghalsigen Überholmanövern und das bei solchen "Toursistenfahrten". Nein danke, ich fahre lieber Go-Kart...
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13.10.2007, 14:54
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#8
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von SysTin
...wäre es nicht gerade unwahrscheinlich, dass die Versicherung eine Chance wittert, Mitverschulden zu konstruieren... dasjamaklaa
Also... ich will damit sagen: Wer sich in die Bar begiebt, kippt darin um...  .
Natürlich hat man auf einer Rennstrecke - auch wenn sie "Touristenstraße" ist - zweifellos immer den Argwohn der Versicherung im Nacken,
Gruß,
Stephan
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Jo.... und Huhu..
Somit wäre die Ursprungsfrage des Threads zu erweitern:
Genereller Schutz auf der Nordschleife möglich?
Als Unfallverursacher und/oder als Beteiligter an Unfällen und was macht
die Vollkasko beim Alleinabflug...
Wie groß ist das Restrisiko...?
Gruß
Knuffel
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13.10.2007, 15:53
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#9
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Kreisverkehr Linksblinker
Registriert seit: 20.01.2006
Ort: Köln/Im Bett vor meiner Garage
Fahrzeug: Fliechender Deppisch "Isnogud Individual"
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E 65 auf dem Nuerburgring geschrottet - zahlt die Vollkasko?
Mahlzeit Gemeinde
Um mal wieder nen unqualifizierten Beitrag zu leisten, fuer die ich dieser Orts
schon gelobt wurde.
Ich finds erstaunlich, das der Fahrer des E 65 wohl einen
Schutzengel hat, der offensichtlich schneller fliegt, als so ein E 65 geht!! 
Ich persoenlich, halte den Nuerburgring fuer die gefaehrlichste Rennstrecke der Welt.
Ist doch klar, das ich da mal ebenso am Sonntag( Wo das Starterfeld ausschliesslich aus Michael Schumachers besteht) mit meinem gut gepflegten
E 65 auf dem Ring die Fahrbahn-Blessuren lesen muss!!!
Und die ganzen Valentino Rossis nicht zu vergessen, die mit ihren Moppeds
in den Bremszonen ganz, ganz, ploetzlich gross und breit werden.
Und damit das ganze noch so ein bischen Roulette-charakter bekommt, erst mit dem E 65 auf den Ring auffahren, wenn der Bus von "Ringtours" unterwegs ist, damit Die 1000 JAHRE die aus den Fenstern schauen, auch mal ein Naherlebniss im Rennsport hatten!
@ Die Rechtsgelehrten
Wer sich im Grenzbereich nicht auskennt- kommt darin um! Und wer dann bezahlt, ist doch relativ nebensaechlich!!
Ich beziehe den Mut zu diesen Auesserungen, als ehemaliger Jahreskarten
Nutzer des Nuerburgrings- Komme aus der Bike-szene und weiss was auf dem Ring moeglich ist.
Auf das WANN kommt es an, wann es moeglich ist, auch mal mit einem E 65 eine Sight-seeing-tour ueber den Ring zu fahren.
Und fuer alle die es nicht erfasst haben,
Ab dem Augenblick wo die Rennstrecke oeffnet, will jeder fuer sein Geld den meisten Spass haben. Und wer sich unter dieser weitgefassten Meinung ueber
Spass in den Rennbetrieb begibt, befindet sich im hormonellen Ausnahmezustand.
Es herrscht Krieg
Ich denke das sind Fakten die auch fuer Versicherungen relevant und bekannt
sind!
Bis die Tage
Gleitende Gruesse
Markus
7:49,71 Min. Racetracktime by Helmut Daehne
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