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13.10.2007, 00:27
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#1
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
@Claus
--Zitat:
eine Regel ohne Ausnahme! Der Nürburgring wird offiziell so klassifiziert:
...
--Zitat Ende
Offiziell steht dann bitte wo? In einem Urteil, in einer Vorschrift?
Mit Sicherheit auch nicht als normative Kraft des Faktischen.
Wonach entscheidet ein Richter, der zB über einen Unfall auf dieser Strecke, bei dem ursächlich die Geschwindigkeit eine Rolle spielt, urteilen muss?
Er wird sich an Gesetze, Vorschriften und evtl. ähnliche Urteile halten.
Spielen wir es weiter durch: der Verteidiger sagt , er hätte im 7er Forum gelesen, dass der Ring offiziell so klassifiziert wird... . Ich denke, da hat er schlechte Karten.
Es zählt vor Gericht nicht das gehörte oder irgendwo gelesene, sondern rechtlich belegbare. Und diese Quelle hätte ich gerne.
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Diese Quelle hätte ich ja auch gerne. Diese Regelung muss ja in irgendeinem Erlass, einer Verfügung, einer Ausnahmeregelung, einer Anordnung, einer Verwaltungsvorschrift etc. etc. schriftlich verankert sein - wir leben schließlich (noch) nicht in einer Bananenrepublik.
Deshalb meine weiter oben genannten Links zur "Quellenbeschaffung". Es kann jedoch als gesicherte Erkenntnis angesehen werden, dass diese Regelung keine Erfindung der Nürburgring GmbH ist. Die juristische Begründung interessiert mich ja inzwischen auch. Es gibt sie aber (irgendwo), denn sonst wäre der Nürburgring nicht das, was er ist - eine Kraftfahrstraße ohne Leitlinien und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung
Gruß, Claus
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13.10.2007, 00:36
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#2
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erfolgreiche Momente
Registriert seit: 18.05.2002
Ort: NRW
Fahrzeug: 745i (E65*12/03)
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Claus
Ok, ich gebe zu, das mit den Fahrbahnmarkierungen auf dem Ring war nicht ok, ich hatte es anders in Erinnerung. mea culpa.
Ich werde versuchen, die Quelle oder Quellen zu finden, werde dann umgehend berichten.
__________________
Internette Grüße
Don Pedro
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13.10.2007, 00:39
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#3
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von Don Pedro
Claus
Ok, ich gebe zu, das mit den Fahrbahnmarkierungen auf dem Ring war nicht ok, ich hatte es anders in Erinnerung. mea culpa.
Ich werde versuchen, die Quelle oder Quellen zu finden, werde dann umgehend berichten.
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DAS wäre wirklich prima!
PS: Das würde mir auch weitere Google-Recherchen ersparen. Man soll gar nicht glauben, wie zeitintensiv das sein kann
Gruß, Claus
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13.10.2007, 08:39
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.01.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: e23 728i, T5 TDI
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Zitat:
Zitat von Claus
[
PS: Das würde mir auch weitere Google-Recherchen ersparen. Man soll gar nicht glauben, wie zeitintensiv das sein kann
Gruß, Claus
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Man kann nicht glauben, wieviel Zeit ihr alle Freitagnacht habt... Jungs, Schlaf ist soooo wichtig.... 
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13.10.2007, 00:38
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#5
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Claus
Diese Quelle hätte ich ja auch gerne. Diese Regelung muss ja in irgendeinem Erlass, einer Verfügung, einer Ausnahmeregelung, einer Anordnung, einer Verwaltungsvorschrift etc. etc. schriftlich verankert sein - wir leben schließlich (noch) nicht in einer Bananenrepublik.
Gruß, Claus
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Öhmm....den habe ich noch wiedergefunden.. (oder hatten wir den schon?)
....die Nordschleife ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Sie gilt als "mehrspurige Kraftfahrstrasse mit autobahnähnlichem Charakter ohne Anwendung der Höchstgeschwindigkeitsverordnung". Dies gilt natürlich nicht für Bereiche mit angeordneter Geschwindigkeitsbegrenzung wie z.B. Ein- und Ausfahrten, Baustellen, Unfallstellen etc.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nürburgring GmbH
i.A. Manfred Strack
Ansonsten könnte ja mal einer das Rückfrageangebot nutzen..?
Gruß
Knuffel
P.S.: Das alles -nicht zu vergessen- muss in Konsenz zum Paragraphen 1 gesetzt werden....
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13.10.2007, 00:42
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#6
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von knuffel
Öhmm....den habe ich noch wiedergefunden.. (oder hatten wir den schon?)
Ansonsten könnte ja mal einer das Rückfrageangebot nutzen..?
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A) Ja
B) Nein
Jetzt wollen wir es amtlich*!
*Wobei natürlich durchaus die Möglichkeit besteht, dort nach der "Quelle" zu fragen. Irgendwie habe ich jetzt Lust auf ein Gerolsteiner Mineralwasser aus der Eifel, war doch ein wenig trocken, die bisherige Geschichte...
Gruß, Claus
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13.10.2007, 00:46
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#7
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Claus
A) Ja
B) Nein
Jetzt wollen wir es amtlich!
Gruß, Claus
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OHA !!!
So richtig mit "Brief und Schniedl" ??
Gruß
Knuffel, Lord Schniedlbewahrer.. 
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