Muss ich die 1. Inspektion nach 24.000 km für meinen geleasten BMW bei einem BMW-Vertragshändler durchführen lassen oder könnte ich auch eine freie Werkstatt mit der Inspektion beauftragen?
Gibt es hier ggf. ein auch (neues) EU-Recht, dass eine Verpflichtung, diese Arbeiten von BMW bzw. einem BMW-Händler durchführen zu lassen, aufgeweicht hat?
Was ist denn mit der Kulanz von BMW, wenn die Garantie nach 2 Jahren abgelaufen ist?
Hat jemand hierzu schon seine positiven oder negativen Erfahrungen gemacht oder kann mir rechtliche Grundlagen nennen?
Schon mal Danke im Voraus für die hier immer sehr interessanten und aufschlussreichen Antworten.
Gruß von esprit