Zitat:
Zitat von medianus
Danach erlischt nicht generell bei nicht eingetragenen Reifen die Betriebserlaubnis sondern nur wenn durch die Reifen eine Gefahr ausgeht und zu erwarten wäre...
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Dann ist es nur seltsam, weshalb man bei einer Verkehrskontrolle mit nicht abgenommenen Rad-REifen-kombinationen 175 € berappen und noch 3 Punkte bekommt, für "Fahren ohne Betriebserlaubnis"
Ich denke ich hab den Bußgeldbescheid und Widerspruchsbescheid noch zu liegen.
Und meine Räder sind so wie sie mich angehalten haben ohne Auflagen oder Änderungen (Bördeln etc.) durch die Abnahme gegangen. Obwohl ich die Karre noch tiefer gelegt hab, nachdem die Bullen mich hochgezogen haben.
Sicher ist es ärgerlich mit den Falschen Reifen, Versuch bei der Dekra oder wer bei Euch zuständig ist für §21 Gutachten, die haben eine Liste und können nachschauen ob die evtl. doch gefahren werden dürfen.
Ansonsten verticken bei E-bay. So eine ungewöhnliche Größe ist es nun doch nicht , Sharan, Galaxy, Alhambra haben die drauf. sollteste auf alle Fälle losbekommen.
Und sowiel Verlust machst Du dann auch nicht, da die Einzelabnahme ja auch min. 80 Euronen kostetet zuzüglich der Rennerei und evtl. Tachoangleichung da die Abweichung über 3 % zur Serienbereifung beträgt.
Gruß M