Zitat:
Zitat von LT750
"Wer an fremden Fahrzeugen mit Visitenkarten für einen Autoankauf wirbt, muss von nun an mit einem Bußgeld rechnen. So urteilte jüngst das OLG Düsseldorf (Az. IV-4RBs-25/10). Demnach musste ein Autohändler 200 Euro Strafe zahlen, weil er ohne Genehmigung der Stadt seine Visitenkarten anbrachte. Die Richter des Düsseldorfer OLG hatten dies damit begründet, dass das Anbringen von Werbung auf öffentlichen Parkplätzen nur dem gewerblichen Zweck diene."
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Aha, danke für den Hinweis. Das eröffnet ja ungeahnte Rachemöglichkeiten: Habe ich doch früher schon die Kärtchen in einem unbeobachteten Moment immer an den nächsten Streifenwagen gesteckt.
