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		|  03.12.2010, 21:25 | #1 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 22.02.2012 
				
Ort: DK 
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
				
				
				
				
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 Laut Verkaufsbedingungen, sind Reifen, die auf lager liegen bis zu einem Alter von 5 Jahren, als "Neuwertig" zu Bezeichnen. Reifen bis 3 Jahre , dürfen immer noch als Neu Bezeichnet werden.Gruss dansker
 
				__________________Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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		|  03.12.2010, 21:55 | #2 |  
	| Moderator 
				 
				Registriert seit: 22.07.2006 
				
Ort: Ruhrgebiet 
Fahrzeug: S50B32
				
				
				
				
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 Sofern unbeschädigt sehe ich ebenfalls kein Problem, was den Preis angeht ist der nun auch stark von den Felgen abhängig! |  
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		|  03.12.2010, 22:07 | #3 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 24.12.2008 
				
Ort: Bonn/ Bayreuth 
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von McTube  was den Preis angeht ist der nun auch stark von den Felgen abhängig! |  Das wollt ich auch sagen  . 
ich würd die noch fahren 
				__________________mfG
 Toan
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		|  03.12.2010, 22:15 | #4 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 22.02.2012 
				
Ort: DK 
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
				
				
				
				
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 In der Regel, werden reifen, die von einer "Vorjahresserie" übrig geblieben sind, ja auch mit Rabatten verkauft. Und wenn diese Reifen auch Ordentlich Gelagert waren, ist es doch auch ein Attraktiver Preis, in den meisten Fällen.Gruss dansker
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		|  03.12.2010, 22:18 | #5 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 24.12.2008 
				
Ort: Bonn/ Bayreuth 
Fahrzeug: Audi A7 4K // Mercedes E220dT W213 // Golf GTI Clubsport
				
				
				
				
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 Ja so hab ich meine Räder auch bekommen, Dot 3007, 17 Zoll Dunlop reifen mit Aufkleber etc für nur 799€  |  
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		|  03.12.2010, 22:31 | #6 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
Ort: b Bielefeld 
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von dansker  Laut Verkaufsbedingungen, sind Reifen, die auf lager liegen bis zu einem Alter von 5 Jahren, als "Neuwertig" zu Bezeichnen. Reifen bis 3 Jahre , dürfen immer noch als Neu Bezeichnet werden. |  In das Thema kommt aufgrund neuerer Rechtspechung endlich Bewegung. Die von der Reifenindustrie schon vor x Jahren postulierten Leitlinien sind eh zu sehr an den Interessen der Industrie orientiert.
 
"Ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen gilt als mangelhaft und darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden. Der ADAC empfiehlt daher, sich beim Kauf neuer Reifen im Kaufvertrag oder auf der Rechnung bestätigen zu lassen, dass das Herstellungsdatum der Reifen nicht mehr als zwei Jahre zurückliegt.
 
Urteil: Alte Reifen können nicht neu sein 
Ein zwei Jahre und vier Monate alter Reifen gilt als mangelhaft und darf nicht mehr als Neureifen verkauft werden. Dies entschied das Amtsgericht Starnberg (Az. 6 C 1725/09) . Der Durchschnittskäufer dürfe erwarten, dass ein Reifen dem neuesten, werbemäßig angepriesenen Stand der Technik entspricht, heißt es in der Begründung. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass im Falle der Weiterveräußerung des Autos der auf den Reifen vermerkte Herstellungszeitpunkt ein maßgeblicher Wert bildender Faktor ist.
 
Damit bestätigte die Richterin nach Mitteilung des ADAC eine Entscheidung aus Hamburg . In diesem Fall war ein über drei Jahre alter Neureifen für mangelhaft erklärt worden. Das Gericht orientierte sich an der Rechtsprechung zum Neuwagenkauf. Demnach sei für die Neuwertigkeit von Reifen nicht nur erheblich, dass das Reifenmodell unverändert weitergebaut wird und dass keine durch eine längere Lagerungsdauer bedingten Mängel vorliegen. Es dürften vielmehr aus der Lagerungsdauer auch keine sonstigen erheblichen Nachteile resultieren. Eine mehr als dreijährige Lagerdauer habe jedoch erhebliche Auswirkungen auf die weitere Lebensdauer und den Wiederverkaufswert und stelle somit einen Sachmangel dar.
 
Diese beiden Entscheidungen entsprechen einer langjährigen ADAC-Forderung, nach der neue Reifen keinesfalls älter als maximal drei Jahre  sein dürfen. Auch wenn die Reifenindustrie behauptet, dass Reifen eine durchschnittliche Lebensdauer von 10 Jahren haben und bis zu fünf Jahren bei sachgemäßer Lagerung keinen Schaden erleiden, so vermindert sich die Restnutzungsdauer doch erheblich, wenn der Reifen bis zum Kaufzeitpunkt bereits mehrere Jahre eingelagert wurde, stellt der Automobilclub fest. Hinzu kommt der erhebliche Wertverlust beim Verkauf eines Fahrzeugs." |  
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		|  03.12.2010, 23:45 | #7 |  
	| Auf Samtpfoten 
				 
				Registriert seit: 14.07.2002 
				
Ort: Lehrte 
Fahrzeug: 2025 BMW i7, 2003 Porsche 986 S
				
				
				
				
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 Also meiner Ansicht nach ist ein 5 Jahre alter Reifen grenzwertig. Die Haftung ist einfach deutlich schlechter als bei einem neuen Reifen, selbst wenn sie ordentlich gelagert wurden, einfach weil das Gummi aushärtet. |  
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		|  04.12.2010, 00:27 | #8 |  
	| State of Independence 
				 
				Registriert seit: 20.12.2002 
				
Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von RS744  ... so vermindert sich die Restnutzungsdauer doch erheblich, wenn der Reifen bis zum Kaufzeitpunkt bereits mehrere Jahre eingelagert wurde, stellt der Automobilclub fest. Hinzu kommt der erhebliche Wertverlust beim Verkauf eines Fahrzeugs." |  Na ja, das mag für die üblichen Kleinwagen zutreffen. Auf einem "anständigen" Auto montiert kommt die Frage der Restnutzungsdauer gar nicht erst auf!    
	Zitat: 
	
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					Zitat von JRAV  ... 5 Jahre alt ... Die Reibung ist einfach deutlich schlechter ... weil das Gummi aushärtet. |  So ist es. Die Gummis kenne ich auch, die man nach 5 Jahren eher nicht mehr benutzen sollte, weil es sonst empfindlich teuer werden kann...   |  
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		|  04.12.2010, 08:55 | #9 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Claus  Na ja, das mag für die üblichen Kleinwagen zutreffen. Auf einem "anständigen" Auto montiert kommt die Frage der Restnutzungsdauer gar nicht erst auf!   |  Warum? Das sehe ich anders. 
Anständige Autos fuhren bisher schon - im Gegensatz zu Kleinwagen - halbjährig Winterreifen. Die durchschnittliche Jahresfahrleistung in D ist 12.000 km/Jahr. Laß es 20.000 km/Jahr sein beim "anständigen" Auto, dann sind das je Reifensatz auch nur 10.000 km/Jahr. Ist der Reifen beim Kauf schon 5 Jahre alt, so wird es bei einem haltbaren Reifenfabrikat schon eng. Meine Michelin-Sommerreifen werden wohl >50.000 km halten. Die wären dann schon >10 Jahre alt. So etwas will ich nicht mehr fahren. Da braucht mir keine Reifenindustrie versuchen weiszumachen, daß 5jährige Reifen noch "neu/neuwertig" seien.
 
Sind sie nämlich nicht! |  
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		|  04.12.2010, 12:07 | #10 |  
	| State of Independence 
				 
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Ort: Leverkusen 
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von RS744  Warum? Das sehe ich anders. |  Ich definitiv nicht, weil ich mich da auf meine Erfahrungen verlasse. Ich erhebe übrigens nicht den Anspruch, dass meine Aussagen allgemeine Gültigkeit haben und auf andere Personen 1:1 übertragbar sind:
 
Also bei mir hält ein Satz Sommerreifen gerade mal zwei Jahre (Jahr = 8 Monate) oder umgerechnet maximal 20.000 km. Ich weiß nicht, wie man mit einem 740i fünfzigtausend Kilometer mit einem Satz Reifen rollen  kann, aber ich will die Leistung dann und wann auch mal spüren und das geht nunmal zulasten der Reifen. Was hinten im Laufe der Zeit an Profil fehlt, geht vorne an den Flanken weg. Mag sein, dass der Fuffi ein wenig schwerer ist und die Reifen in Kurven stärker belastet, aber ich pflege einen etwas sportlicheren Fahrstil, ohne gleich ein "Raser" zu sein (Flensburg: 0 Punkte).
 
PS: Im Rheinland braucht man mit Sicherheit keine 6 Monate im Jahr mit Winterreifen zu fahren! Das macht hier auch kaum einer. Meine WR sind seit dem 20.11. montiert und fliegen Ende März wieder runter = 4  Monate! |  
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