Der Verkäufer kann immer behaupten, dass er der Eigentümer des Fahrzeugs ist - kontrollieren kann das keiner!!!!!
... es sei denn, es wird ein Kaufvertrag vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass der Verkäufer das Auto damals von jemand anderem selber gekauft hat - also sein Name im alten Kaufvertrag drinsteht.
Ich hab das Spielchen gerade aktuell selber erlebt!
Bei einem Gerichtsverfahren musste ICH nachweisen, dass ICH tatsächlich der Eigentümer bin - mach das mal, wenn du nach 15 Jahren und 2 Umzügen die Rechnung nicht greifbar hast - und eine Kopie vom verkaufenden Autohaus nicht mehr zu bekommen ist, weil a) von einem anderen Händler übernommen wurde und b) die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach 10 Jahren abgelaufen ist. ....
|