Folgende Aussage habe ich vorige Woche sowohl von einem Prüfer beim TÜV-Rheinland als auch von einem Prüfer der DEKRA erhalten und entsprechend meine Sommerfelgen eintragen lassen:
Freigabe des Reifenherstellers ist NUR dann erfprderlich, wenn in den Fahrzeugpapieren Einschränkungen bezüglich der Reifenmarke seitens der Fahrzeugherstellers eingetragen sind. Sofern da wie heute üblich nur die Reifengrösse mit den vorgegebenen Geschwindigkeits- und Traglastindexen steht, ist eine gesonderte Freigabe des Herstellers nicht erforderlich wenn diese Vorgaben eingehalten werden. - Es sei denn der Felgenhersteller macht da auch Vorgaben bezüglich der Reifenmarke.
Dementsprechend wurden bei mir meine Felgen eingetragen mit den Reifengrössen, die auf dieser Felge gefahren werden dürfen - Geschwindikeitsindex Z, W oder (W)Y und Traglast mindestens 98 für meinen 730i
Sofern du in den Papieren keine Reifenhersteller vorgegeben hast ist eine Freigabe demnach nicht erforderlich - die ist allerdings bei so gut wie allen Herstellern problemlos zu kriegen, wenn dein Reifenhändler nicht schon sowas in der Schublade liegen hat.
Aber mit TÜV und DEKRA in Berlin hab ich da auch so meine Erfahrungen in der Vergangenheit....oftmals spricht da der 'Futterneid' diverser Leute, die in früheren Zeiten (DDR) ihre 'Machtposition' gewohnt waren und ausspielen wollen. Bei meiner Supra seinerzeit wurden Eintragungen die im Rheinland vom TÜV gemacht wurden nicht anerkannt, weil das in Berlin nicht gelte....naja...Bundesgesetze und Richtlinien scheinen in der Hauptstadt halt nicht zu gelten....und anschliessend kamen die Eintragungen nach den gleichen Richtlinien wieder rein in die Papiere.....
Such die nen TÜV/DEKRA-Prüfer der westdeutscher Abstammung ist
Gruss
Roland