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11.10.2011, 19:08
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#41
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Nochmal:
Laut STVZO ist es verboten, folglich ist die Eintragung nicht legal! Versteh das doch endlich.
Nur weil mir ein Tüver gegen entsprechende Bezahlung einen Flammenwerfer eingetragen hat, heißt das noch lange nicht daß ich damit rumfahren darf. Letztendlich zählt die Gesetzesgrundlage und nichts anderes.
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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11.10.2011, 19:11
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#42
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von REDRUM
Es ist doch eingetragen, ich meine jetzt und aktuell steht im Schein:" Scheibentönungsfolie VO und HI ohne Einschränkung"
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Eine illegale Eintragung (wie diese) ist ungültig.
Das ist so, als wär sie garnicht da... die kannst du eigentlich direkt vergessen, ist wertlos.
"Aberkannt" o.ä. wird da garnix, weil sie von vornherein ungültig war, hat nie Rechtswirkung entfaltet sozusagen.
Der Ärger für dich bleibt bei einer korrekt durchgeführten Kontrolle oder im "worst case" , also einem Unfall, der Gleiche.
Egal was da an Unzulässigem im Schein steht.
Wenn dir das klar ist, und du trotzdem so weiter rumfahren willst, kannst du das ja machen.
Aber jammer im Falle eines Falles bitte nicht über die Konsequenzen. Die musst du dann eben auch tragen.
Gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (11.10.2011 um 19:16 Uhr).
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11.10.2011, 19:15
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#43
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Zitat:
Zitat von Mean Machine
Nochmal:
Laut STVZO ist es verboten, folglich ist die Eintragung nicht legal! Versteh das doch endlich.
Nur weil mir ein Tüver gegen entsprechende Bezahlung einen Flammenwerfer eingetragen hat, heißt das noch lange nicht daß ich damit rumfahren darf. Letztendlich zählt die Gesetzesgrundlage und nichts anderes.
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Und auch Nochmal: Es ist eingetragen, Fertig Aus! Nun müsste das Fahrzeug erstmal untersucht werden, ob die Eintragung illegal war. Dann kann diese aberkannt werden, sollte etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das kostet den Tüver seinen Job und mich dann natürlich eine Strafe, das ist mir schon klar. Glaube mir, ich habe schon ganz andere Sachen gefahren und weiß wie das mit dem Tüv läuft. Dieses Foliengedöns ist Pillepalle, wie ein fehlendes Katzenauge bei schwarzen Rücklichtern oder Xenonlook-Standlichtbirnchen...
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11.10.2011, 19:19
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#44
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Ist mir scheißegal wie du rum fährst, ich erklär dir nur die Tatsachen. Und zu untersuchen gibt´s da nix weil es sowas von offensichtlich ist daß es jeder Polizeilehrlich merkt.
Aber so beratungsresistente Menschen wie du lernen eben nur durch Schmerzen...
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11.10.2011, 19:20
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#45
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Eine illegale Eintragung (wie diese) ist ungültig.
Das ist so, als wär sie garnicht da... die kannst du eigentlich direkt vergessen, ist wertlos.
"Aberkannt" o.ä. wird da garnix, weil sie von vornherein ungültig war, hat nie Rechtswirkung entfaltet sozusagen.
Der Ärger für dich bleibt bei einer korrekt durchgeführten Kontrolle oder im "worst case" , also einem Unfall, der Gleiche.
Egal was da an Unzulässigem im Schein steht.
Wenn dir das klar ist, und du trotzdem so weiter rumfahren willst, kannst du das ja machen.
Aber jammer im Falle eines Falles bitte nicht über die Konsequenzen. Die musst du dann eben auch tragen.
Gruß,
Kai
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Fangen wir mal ganz vorne an...Ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug, alles wie es ist, ist eingetragen. Bin ich nun dafür verantwortlich, ob alle Eintragungen regulär erfolgten? Soll ich beim Tüv anrufen und um eine Eidesstattliche Erklärung bitten, dass die Eintragungen wirklich alle ihre Richtigkeit haben? Die würden sich freuen, wenn zigtausend neue Halter dort aufschlagen und Eintragungen auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Demnach muss man mittlerweile nicht nur checken, ob alles eingetragen ist, sondern auch noch ob die Eintragungen Rechtens sind?
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11.10.2011, 19:23
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#46
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von REDRUM
Fangen wir mal ganz vorne an...Ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug, alles wie es ist, ist eingetragen. Bin ich nun dafür verantwortlich, ob alle Eintragungen regulär erfolgten?
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Genau so ist es! Du als Fahrzeughalter bzw. Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
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11.10.2011, 19:24
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#47
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: F10 535d LCI, F32 428i, G31 M550d
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Zitat:
Zitat von REDRUM
Demnach muss man mittlerweile nicht nur checken, ob alles eingetragen ist, sondern auch noch ob die Eintragungen Rechtens sind?
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Ganz kurz:
Als Halter: JA!
Denn du trägst für die Verkehrssicherheit die volle Verantwortung.
Und:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Worüber sich der TÜV dabei freut oder nicht, ist irrelevant.
Gruß,
Kai
PS: @Mean Machine ist ja lustig, dass wir immer genau das Gleiche schreiben
Bist aber wohl immer paar Sekunden schneller als ich
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11.10.2011, 19:28
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#48
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
@Mean Machine ist ja lustig, dass wir immer genau das Gleiche schreiben
Bist aber wohl immer paar Sekunden schneller als ich
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Stimmt, aber ich glaube es ist beides sinnlos, weil er es eh nicht verstehen will...
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11.10.2011, 19:28
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#49
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Woher soll ich denn bitte wissen, wenn etwas eingetragen ist, ob diese Eintragung i.O. ist oder nicht? Damit meine ich jetzt nicht nur Scheibenfolie. z.B. Rad/Reifenkombination.
Beispiel: Du kaufst ein Auto, eingetragen sind 205/50/15 und diese befinden sich auch auf dem Fahrzeug? Checkst du dann die Stzvo. und/oder den Tüv ob diese Kombination überhaupt so hätte eingetragen werden dürfen?
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11.10.2011, 19:29
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#50
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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So ist nunmal die Gesetzeslage, da hilft kein jammern...
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