Stehen die herrenlosen Wagen nicht gerade an einer besonders heiklen Verkehrsstelle, dann darf die Stadt die Autos auch nicht einfach abschleppen. Erst nach Ablauf der durch den Roten Punkt gesetzten Frist kommt dann der Bauhof und nimmt das Auto mit. Meldet sich der Eigentümer innerhalb der folgenden sechs Monate immer noch nicht, dann gilt der Wagen als Fundsache – und wird nach fachlicher Begutachtung entweder verschrottet oder aber auf dem Rathausplatz versteigert.
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Herrenloses Kfz
(Autor: v і c t i m, 31.8.2008 18:19 Uhr)
Hallo, angenommen es steht ein Kfz, im aktuellen Fall ein mopedroller, am straßenrand, öffentlicher verkehrsraum, ohne versicherungskennzeichen, wurde schon einige monate nicht mehr benutzt, reifen sind platt, gelber sticker vom ordnungsamt klebt 2 monate drauf: gilt dieses fahrzeug dann als herrenloses gut bzw gar als abfall, wessen man sich als rechtschaffender bürger ohne weiteres, z.b. zur ersatzteilgewinnung aneignen kann? Oder muss man vorher das fahrzeug als fundsache melden und 6 monate abwarten ob sich nich doch noch der eigentümer meldet?
Danke für eure antworten
Grüße
Henry
Re: Herrenloses Kfz
(Autor: Н е і n z E r і с, 31.8.2008 21:43 Uhr)
Hallo Henry,
auf dem gelben Sticker vom Ordnungsamt müsste eigentlich drauf stehen, dass das Fahrzeug als Abfall gilt, wenn es nicht binnen eines Monats nach Anbringung der "Aufforderung zur Beseitigung des Fahrzeugs aus dem öffentlichen Verkehrsraum" (denn das ist dieser Sticker) dort entfernt wird. Wenn das Ordnungsamt das Moped dort beräumen lässt, kostet es der Kommune Geld. Den Halter wird sie kaum ermitteln können, denn das ist über die Versicherungskennzeichen recht mühselig. Also wird das Ordnungsamt letzlich froh sein, wenn Du Dir das Teil aneignest (aber im Ganzen!). Ob nun das Moped jetzt Abfall oder herrenlos ist, bleibt Auslegungssache. Solange es jemand für aneignungswürdig hält, würde ich mehr zur herrenlosen Sache tendieren. Aber das kann dahingestellt bleiben, denn es ist in jedem Fall kein Diebstahl, wenn Du dir das Fahrzeug aneignest. Du musst daher auch keine Fundanzeige machen. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass der ehemalige Besitzer sein Eigentum an der Sache aufgegeben hat, wenn das Fahrzeug dort schon einige Monate nicht mehr fahrbereit steht.
Viel Spaß damit!
Gruß HeinzEric
wer-weiss-was | "Herrenloses Kfz" | aus Forum Allgemeine Rechtsfragen
Re^2: Herrenloses Kfz
(Autor: J а k о b v a n T a s t, 1.9.2008 20:18 Uhr)
Moin,
Zitat:
"Herrenlos" ist ein Fahrzeug nie. Zumindest der letzte bekannte Halter lässt sich in der Regel ermitteln. Ein Eigentum kann also zunächst nicht verschafft werden.
Weiterhin steht auf den Aufklebern, dass nach Ablauf der Frist das Fahrzeug als Abfall deklariert wird. Gemäss dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist der Eigentümer (irgendwer hat Eigentum daran) zur Abfallbeseitigung verpflichtet. Kommt er dieser nicht nach, so wird dies von Amts wegen eingeleitet. Hier besteht in der Regel keine Möglichkeit des Eingriffs durch Dritte.
Nach Ablauf der angegebenen Frist ist das Fahrzeug Abfall und muss entsprechend der Gesetze behandelt werden. Die entsprechende Behörde würde aber niemandem diesen Abfall aushändigen, denn sie ist zur ordnungsgemässen Entsorgung verpflichtet.
Gegebenfalls wird/kann die Behörde je nach dem regional geltenden Abfallwirtschaftsgesetz das Fahrzeug auch einer öffentlichen Versteigerung zuführen.
Ein Zugriff auf das "herrenlose" Fahrzeug ist somit nach den Abfallgesetzen nicht möglich. Ob die zuständige Behörde dann eine Ausnahme macht steht auf einem anderen Blatt.
Die einzige Möglichkeit bestünde m.E. darin wenn man so ein Fahrzeug als Fundsache meldet. Das ist aber natürlich nur möglich, solange noch kein Aufkleber drauf ist.
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Gruss Jakob (IANAL)