Leasing-Rückgabe
Hilft oft sehr:
1. Vor der Rückgabe Gutachten erstellen lassen(ca € 120)
2. Check des Wagens bei Rückgabe nur in Anwesenheit des Leasingnehmers
3. Wenn das Übergabe-Protokoll voll mit zum Teil unberechtigten Mängeln ist, einfach nicht unterschreiben sondern ins Unterschriftsfeld eintragen: "KEINE EINIGUNG"
4. Zur Rückgabe möglichst einen Freund mitnehmen
Bei Leasing-Verträgen mit einer km-Abrechnung schuldet der Leasingnehmer evtl. Wertminderungen, die sich aus Beschädigungen des Fahrzeuges ergeben. Hierbei ist allerdings nicht auf die Summe der evtl. notwendigen Reparaturkosten abzustellen, sondern auf den Minderwert, der sich bei einer Gesamtbetrachtung der Schäden ermittelt. Ferner sind nur solche Schäden in die Berechnung mit einzubeziehen, welche durch eine übernormale Abnutzung entstanden sind. Alle Spuren , die durch einen vertragsgerechten Gebrauch entstanden sind, wie z.B. kleinere Schrammen und Dellen, Steinschlagschäden, verkratzte Felgen und Stoßfänger etc. gelten als mit der Leasingrate abgegolten und sind nicht gesondert zu erstatten. Die Grenzen sind natürlich fließend. Auch ist es unzulässig , auf den Minderwertausgleich MWSt zu berechnen, was von den Leasinggesellschaften entgegen der Rechtsprechung immer wieder praktiziert wird.
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