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01.02.2011, 18:21
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#1
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von RS744
Damit haben sie dann wenig Schwierigkeiten, die Mangelfreiheit im Zeitpunkt der Übergabe zu belegen.
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Mit der Aussage wär ich aber extrem vorsichtig
Eine gültige HU bescheinigt lediglich den Fakt der Vekehrs- und Betriebssicherheit des KFZ zum Zeitpunkt der Untersuchung
Ausserdem kannst du den Vergleich mit der Steuerkettenführung hier gar nicht bringen 
Kann der VK nicht beweisen das der Bremssattel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe in Ordnung war hat er Pech 
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01.02.2011, 18:32
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von LT750
Mit der Aussage wär ich aber extrem vorsichtig 
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Falsch. Die Aussage ist bereits vorsichtig. "Wenig Schwierigkeiten" heißt nämlich nicht "keine ..". Und wenn es um Bremsen geht, ist Dein Einwand vollends unberechtigt, die sind nämlich Gegenstand der HU.
Zitat:
Zitat von LT750
Eine gültige HU bescheinigt lediglich den Fakt der Vekehrs- und Betriebssicherheit des KFZ zum Zeitpunkt der Untersuchung 
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Eben. Und genau deshalb macht der Händler diese HU gerne unmittelbar vor Übergabe.
Zitat:
Zitat von LT750
Ausserdem kannst du den Vergleich mit der Steuerkettenführung hier gar nicht bringen  Kann der VK nicht beweisen das der Bremssattel zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe in Ordnung war hat er Pech 
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Ich vergleiche gar nicht mit der Steuerkettenführung, sondern verweise auf meine Rechtsausführungen dort, die abstrakte Gültigkeit haben, also auch hierher übertragbar sind. Und zum Bremssattel: zeig mir jemanden, der mit festgegangenem Bremssattel das Fz nach dem Kauf noch vom Hof fährt ohne daß er es bemerkt oder es qualmt.
Auch hier muß also der Käufer erst mal beweisen.
Aber zum Rechtsstreit gehören ja bekanntermaßen immer zwei. Und der andere hatte eine abweichende Rechtsauffassung. Davon leben Anwälte. 
__________________
Sapienti sat.
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01.02.2011, 18:41
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#3
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von RS744
Und wenn es um Bremsen geht, ist Dein Einwand vollends unberechtigt, die sind nämlich Gegenstand der HU.
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Wenn die Bremsen nicht funktionieren ist es ein erheblicher Mangel = keine gültige HU, da hast Du schon Recht 
Allerdings hat Mario weiter vorn ja bereits beschrieben wie die Bremsenprüfung abläuft, und selbst bei der Sichtprüfung fällt so ein Mangel nicht immer auf
Kein mensch hat ausserdem behauptet das der Sattel sooo fest war das die Scheibe gleich verraucht wäre, ein leichtes Schleifen reicht durchaus um eine Bremsscheibe nach längerer Fahrt durch Hitze zu zerstören
Aber gut, lassen wir den Threadanstifter seine Arbeit machen, wir wollen ja nicht das er verhungert  
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01.02.2011, 18:42
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von LT750
Wenn der Gebrauchtwagenverkäufer so blöd ist und die alte Gurke nicht für Gewerbe, Export oder als Bastlerfahrzeug - und damit ohne Sachmängelhaftung - verkauft, ...
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Auch wenn seine Argumentation von wegen Feststellbremse und festgefroren der totale Oberschwachsinn ist (alleine dafür sollte er die Reparatur bezahlen), so ist das in meinen Augen auch altersbedingter Verschleiß.
...
Wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, dass das der Händler zu ersetzen hat. ... Damit Gerichte zu beschäftigen sehe ich eher als unangenehm für die Allgemeinheit an.
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Tja,
und weil es leider zuhauf solche Käufer gibt, die mit so einem Mist Gerichte und Anwälte beschäftigen, verkaufen seriöse und in zunehmendem Maße Kiesplatzhändler ältere Fahrzeuge nur noch untereinander und letztlich ins Ausland.
Das Nachsehen haben dann dt. Kaufinteressenten, die ein preisgünstiges Fz suchen, und es am Markt nicht mehr finden. Um mit LT750 das Fazit zu ziehen: selber schuld.  Was müssen sie auch so eine Vollkaskomentalität leben.
Geändert von RS744 (01.02.2011 um 18:47 Uhr).
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01.02.2011, 18:47
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#5
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von RS744
Um mit LT750 das Fazit zu ziehen: selber schuld.  Was müssen sie auch so eine Vollkaskomentalität leben.
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Wie Benni schon schrieb, es ist eben auch eine Frage der Erziehung
Ich selbst würde beim Händler lieber einen Vertrag für ein Bastlerfahrzeug unterschreiben und noch ein paar Euronen sparen, als wegen jedem Sch... zum Anwalt zu rennen 
Merkwürdigerweise scheinen immer nur Autos vom Händler kaputt zu gehen, bei Käufen von privat hört man das kaum 
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01.02.2011, 18:47
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#6
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Sledge Hammer
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
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moin,
mal abgesehen von der art und weise des händlers (wozu es ja nur die darstellung der einen partei und dazu über 2 stellen gibt) und dem unsinn mit der handbremse she ich den fall nicht so glasklar wie angel ice.
zum einen ist die kiste ja seit oktober 2010 immerhin 3 monate ohne probleme gefahren was bei einer festsitzenden bremse nicht so problemlos geht, zumal ja ein (offensichtlicher kfz azubi ?) fahrer das merken sollte.
zum anderen gammeln beim e46 tatsächlich zuweilen die bremskolben fest.
der händler wird wahrscheinlich argumentieren können das man keine 3 monate mit einer festsitzenden bremse fahren kann und der mangel somit bei fahrzeugübergabe nicht vorhanden war.
aber mein anwalt sagt mir immer : 3 anwälte, 5 meinungen und vor gericht bekommt man nur ein urteil, nicht immer recht.
cleverer wäre gewesen der händler hätte angeboten aus kulanzgründen die sättel zu überholen und der kunde zahlt scheiben und klötze da die schließlich sowieso verschleißteile sind. (das die mit festsitzender bremse eher verschleißen ist klar aber hat mit dem fall als solchem ja erst mal nichts zu tun)
da aber die kommunikation ja nun schon im ansatz gescheitert ist wird man wohl in einem jahr bei der ersten verhandlung mehr erfahren.
guido
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01.02.2011, 18:56
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von guido s
cleverer wäre gewesen der händler hätte angeboten aus kulanzgründen die sättel zu überholen und der kunde zahlt scheiben und klötze da die schließlich sowieso verschleißteile sind. (das die mit festsitzender bremse eher verschleißen ist klar aber hat mit dem fall als solchem ja erst mal nichts zu tun)
da aber die kommunikation ja nun schon im ansatz gescheitert ist wird man wohl in einem jahr bei der ersten verhandlung mehr erfahren.
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So schauts aus, so regeln das verständige Leute, die sich nicht auf Stammtisch-Rechtswissen berufen. Aber dazu muß der Käufer erst mal erkennen, daß seine Position gar nicht so stark ist, und das Risiko eines Rechtsstreits (zwangsläufig mit Gutachterkosten) nicht gering für ihn ist.
Die Existenz von Rechtsschutzversicherungen ist insofern eher von schädlichem Einfluß.
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01.02.2011, 19:03
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#8
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Moderator
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: KVG Kassel
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Für den Anruf einer Kfz-Schiedsstelle ist es ja wohl zu spät...
Ich habe ja selber vor Jahren als Disponent bei einem Autohaus gearbeitet, da ist auch so einiges gelaufen.
Und jedesmal, wenn der Senior-Chef bei solchen Fällen seine Finger mit drin hatte, ging das schief, weil er auch nur die Kommunikation mit der Brechstange beherrschte.
Aber das stimmte ja auch nie...
Na ja; stammt auch noch aus einer Zeit, wo die Käfer noch verteilt wurden...
__________________
Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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01.02.2011, 21:10
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 30.03.2010
Ort: 47799
Fahrzeug: 735ia.8/89/Schwarz&Schwarz.e38 V8 Voll.
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Welche Arroganz....altes Auto gekauft,Verschleißteil Defekt...und ab zu Mutti weinen.
Mutti hat dann sofort den Rechtsanwalt beauftragt,aus einer Bagatelle einen Elefanten zu machen...und die Kosten richtig in die Höhe zu treiben.
Faktischer Geschäftsführer...wie gut das nur er Leichen im Keller hat !
Es muß wunderbar sein für den Herrn Rechtsanwalt...Geld gibts immer...Mutti zahlt im schlechten fall...Faktischer Geschäftsführer im für Mutti günstigsten fall....oder die Rechtsschutz...auf jeden fall Geld..für den Rechtsanwalt.
Ich finde so etwas einfach nur.....schlecht.
Aber so ist unsere Zeit der Weicheier....immer ist wer schuld...und Korrosion kann man leider noch nicht verklagen....dann wenigstens den Faktischen Geschäftsführer....der mit Sicherheit noch schlimmere Sachen macht ?? Oder!
Ps mit Mutti meine ich nicht die Klagestell er....sondern Leute ohne Geld die dann einen Alten Drei er Kaufen...und wenn sie ihn runtergeritten haben zum Rechtsanwalt laufen und Weinen.
An dem Faktischen Geschäftsführer....beißen sich solche Leute hoffentlich die Zähnchen aus.
Das war genau das was der TE nicht hören wollte,aber wer so etwas simples wie einen Bremszylinder zur Diskussion stellt muss mit Antworten rechnen.
Und wenn Muttis Sohn nicht merkt das die Bremsen wegglühen...dann hat er wohl den richtigen Beruf ergriffen(Mechatroniker)
Diese Klagerei in Deutschland ist wie eine Seuche. 
Geändert von Günny735 (01.02.2011 um 21:19 Uhr).
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01.02.2011, 21:18
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#10
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BMW süchtig
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Fellbach
Fahrzeug: bald wieder E32 Fuffi iL
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Zitat:
Zitat von Günny735
Es muß wunderbar sein für den Herrn Rechtsanwalt...Geld gibts immer......auf jeden fall Geld..für den Rechtsanwalt.
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Oooohhh, da kennt einer die Gebührenordnung auswendig
ich wollte auch schon immer wissen warum die Herren Rechtsanwälte alle sooo reich sind 
Glaub mir Günny, für so nen besch... Stundenlohn würdest Du nicht mal ans Austehen denken  
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