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02.02.2011, 16:30
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#11
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angel-ice@arcor.de
Registriert seit: 11.01.2007
Ort: Hennef (Sieg)
Fahrzeug: Orientblauer E38 750 iL (PD 21.03.1996 / EZ 30.04.1996 / FL-Umbau 12.2008) mit EDC / DSP / DSC / PDC / MK3 / 16:9 / US-codiertes LCM III
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Nun ... Ein Reifenstecher, der vom Eigner des dazu gehörenden Fahrzeugs auf frischer Tat betroffen wurde, wird bei einigermaßen geschicktem Vorgehen durchaus ein Schmerzensgeld von € 3.000,00 für die infolge seines schändlichen Tuns erlittene Unbill, oder anders ausgedrückt vorübergehend spürbar regressive körperliche Unversehrtheit nach kurzem, wenn auch mehr als nur eintägigem stationären Krankenhausaufenthalt, gegen seinen Peiniger geltend machen können .
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