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29.05.2012, 17:08
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von Big_K
Ich habe eine Frage bezüglich des Verkaufs eines Autos.
Müssen sowohl Fahrzeugschein als auch Fahrzeugbrief an den Käufer abgegeben werden? Oder reicht wenn der Käufer "nur" den Fahrzeugbrief bekommt? Auto wurde abgemeldet.
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Bei einem zuvor abgemeldeten inländischen Kfz bekommt der Käufer nur die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausgehändigt und die Abmelde- bzw. Stillegungsbescheinigung sowie einen Nachweis der gültigen HU/AU. Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) braucht der Käufer nicht für die Ummeldung des Kfz auf sich, und bekommt er auch nicht.
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http://www.strassenverkehrsamt.de/up...uchtwagens.pdf
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Sapienti sat.
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29.05.2012, 22:24
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Fulda
Fahrzeug: E65 - 745d LCI (06.2007) NP 114.780 € (Vollausstattung), MB GL 500 (Bj. 2008)
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Zitat:
Zitat von RS744
Bei einem zuvor abgemeldeten inländischen Kfz bekommt der Käufer nur die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausgehändigt und die Abmelde- bzw. Stillegungsbescheinigung sowie einen Nachweis der gültigen HU/AU. Eine Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) braucht der Käufer nicht für die Ummeldung des Kfz auf sich, und bekommt er auch nicht.
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http://www.strassenverkehrsamt.de/up...uchtwagens.pdf
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vielen Dank, mehr wollte ich nicht wissen 
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BMW - Freude am Fahren
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