Zitat:
Zitat von Andimp3
Sollte der Anbieter das Angebot tatsächlich zurückziehen und Du zu diesem Zeitpunkt der Höchstbietende warst, dann könnte dieses Urteil interessant für Dich sein ![lol](images/smilies/lol.gif)
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Das Urteil und die Klage ist wiedermal " typisch DEUTSCH ".
Hauptsache, man nutzt 1 mal im Jahr die Rechtsschutzversicherung !!
Wäre nur interessant zu wissen, wie der Kläger darauf reagiert, wenn er den Wagen ersteigert hätte und dann nachträglich die Mängel feststellt !??? Dann hätte er wohl dem Verkäufer eine Klage wegen verschwiegener Mängel an den Hals gehangen ?? Also, wie mans nimmt, der Anbieter ist der "***** mit Ohren " !
Irgendwo sollte man die Kirche doch im Dorf lassen, oder nicht ? ( bezügl. des Urteiles !)
Ich weiß zwar nicht, wie hoch die Summe für die Sitze ist, aber gleich mit Urteilen zu wedeln ??
Mein Vater ist Richter und muß sich leider zu oft mit Rechtsstreitigkeiten beschäftigen, bei denen die Gerichtskosten weit höher liegen, als die Streitsumme !
Ich bin bei Ebay auch schon mal auf einen Spaßbieter reingefallen, oder habe was ersteigert, was dann bei Lieferung nicht "astrein" war, deshalb bin ich auch nicht gleich weinend zu Pappa gerannt und habe den Gegenpart verklagt !!
Fazit: Man muß auch mal ablassen können ! Solange wie in dem oben genannten Fall für Sechserfreak noch kein Schaden entstanden ist.
Was aber nicht heißen soll, daß ich die Praktiken des Anbieters der Sitze GUT finde !!